Peregrinus (Recht)

Der Peregrinus (lat. „der Fremde“, Substantivierung des Adverbs per-egre, per „über … hinaus“, egre vom alten Lokativ agri, von ager „Acker“, also: „über den Acker hinaus“, d. h. in der Fremde; Plural peregrini) ist ein römischer Rechtsbegriff und meint in diesem rechtlichen Sinn den Bürgerschaftsfremden, den Freien, der nicht das römische Bürgerrecht besaß und damit nicht römischer Bürger war.


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